Rechtsgebiete

Langjährige Erfahrung auf allen Rechtsgebieten

Seit über 25 Jahren beraten wir Privatpersonen und Unternehmen verschiedenster Ausrichtungen. Unsere Tätigkeit erfasst hierbei alle Bereiche des Zivilrechts und des Wirtschaftsrechtes.


Arbeitsrecht
Wir beraten und vertreten Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer in allen rechtlichen Fragen mit Bezug auf das Arbeitsverhältnis. Außergerichtlich Überprüfen oder Entwerfen wir Arbeitsverträge, Kündigungen, Abmahnungen, Arbeitszeugnisse oder Aufhebungsverträge für Arbeitnehmer, leitende Angestellte oder Geschäftsführer. Im Arbeitsgerichtsprozess vertreten wir Ihre Interessen mit der erforderlichen Standhaftigkeit, insbesondere im Kündigungsschutzverfahren.

Erbrecht
Wir entwerfen und erstellen nach Ihren individuellen Wünschen Testamente und Erbverträge. Wir beraten zu Familienstiftungen, erarbeiten Lösungen für die Unternehmensnachfolge und Vermögenssicherung im Erbfall wie auch im Fall der vorweggenommenen Erbfolge. Daneben vertreten wir energisch Ihre Interessen in einer Erbauseinandersetzung und Pflichtteilsangelegenheiten.


Familienrecht
Wir unterstützen bei Ehescheidung, Unterhalts - und Ausgleichsfragen, Wohnung und Hausrat, Sorge- und Umgangsrecht sowie Abstammungs- und Kindschaftssachen. 
Auch beraten wir über die Vorteile eines Ehevertrages und können diesen nach persönlichen Vorgaben entwerfen. 
Wir verfolgen stets das Ziel, einer schnellen und einvernehmlichen Streitbeilegung. Sollte dies nicht gelingen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor dem Familiengericht. 

Grundstücks- und Immobilienrecht
Im Bereich des Immobilienrechts stehen wir Ihnen in bei allen Fragen vom Zeitpunkt des Erwerbs einer Immobilie bis zu einem möglichen Verkauf zur Seite. Dies reicht von der Formulierung des Kaufvertrages, Erklärung des Rücktritts, der Anfechtung oder der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen.

Gesellschaftsrecht
Wir bieten Ihnen umfassende Beratung und Vertretung im Gesellschaftsrecht. Dies umfasst insbesondere:

  • Beratung zur Wahl der optimalen Unternehmensrechtsform
  • Gestaltung von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen
  • Vertretung bei Gesellschafterversammlungen sowie in Gesellschafter- und Geschäftsführerstreitigkeiten
  • Beratung in der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens nebst persönlicher Haftungsfragen
  • Beratung im Rahmen der Insolvenz oder Liquidation

Handelsrecht
Im Handelsrecht, dem Sonderrecht der Kaufleute, sorgen wir für die Absicherung Ihres gewerblichen Tagesgeschäftes, insbesondere durch

  • Erstellung und Prüfung Allgemeiner Geschäftsbedingungen
  • Gestaltung und Ausarbeitung von Verträgen (z.B. Kauf-, Dienst- und Werkverträge)
  • Durchsetzung offener Forderungen (Inkasso)
  • Abwehr unbegründeter Ansprüche Dritter
  • Beratung und Vertretung im Rahmen vertraglicher Streitigkeiten

Verkehrbußgeldsachen
In Bußgeldverfahren wie z.B. bei Rotlichtverstößen, Geschwindigkeitsverstößen, Parkverstößen etc. sind oft kurze Fristen zu wahren, die ein schnelles Handeln erfordern. Über ein Drittel aller Bußgeldbescheide ist fehlerhaft, sodass in diesen Fällen häufig eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden kann. Im Einzelfall ist es möglich, ein bereits ausgesprochenes Fahrverbot zu umgehen, wenn anderenfalls eine unangemessene Härte vorläge.

Verkehrsunfallsachen
Wir übernehmen die Schadensabwicklung nach einem Verkehrsunfall, insbesondere die Geltendmachung und Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Häufig werden entstandene Schäden gar nicht oder nur ungenügend durch die beteiligten Versicherungen reguliert, sodass anwaltlicher Beistand häufig unumgänglich ist. Wir übernehmen die erforderlich werdende Korrespondenz mit dem Schädiger oder dessen Versicherung. Sollte es nötig werden, setzen wir die entstandenen Ansprüche gerichtlich durch. 

Versicherungsrecht
Für Privatpersonen ebenso wie für jedes Unternehmen ist die Absicherung von (Haftungs-)Risiken in der heutigen Zeit unerlässlich. Hierdurch allein ist eine Schadensregulierung jedoch noch nicht gewährleistet. Im Rahmen der Regulierung durch die eigene oder die gegnerische Versicherung, bei der Zurückweisung fälliger Ansprüche einer Berufsunfähigkeits-, Lebens-, Kranken- oder Unfallversicherung, stehen wir mit erforderlicher Expertise zur Seite.

Vertragsrecht
Das Vertragsrecht ist das zentrale Rechtsgebiet des Zivilrechts und zählt zu unseren Hauptbetätigungsfeldern. Wir setzen nicht nur vertragliche Ansprüche durch, sondern prüfen zu unterzeichnende Verträge oder erstellen diese nach individuellen Wünschen und Bedürfnissen, unabhängig davon, ob es sich um einen Kauf-, Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrag handelt.